Allgemeine Geschäftsbedingungen
Name und Anschrift des Verantwortlichen:
Der Verantwortliche im Sinne der EU-Datenschutz-Grundverordnung sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist:
Andreas Hoffmann Akademie GmbH
Andreas Hoffmann
Eisenrieder Straße 17
87776 Sontheim
Telefon: 0172 7221415
E-Mail: info@andreas-hoffmann-akademie.de
Webseite: www.andreas-hoffmann-akademie.de
- Geltungsbereich1.1 Alle Seminare, Workshops, Schulungen, Fachkongresse und ähnliche Veranstaltungen sowie Beratungsdienstleistungen (u.a. Coachings und Mentorings) (nachfolgend „Veranstaltungen“ des Veranstalters Andreas Hoffmann Akademie GmbH, Eisenrieder Straße 17, 87776 Sontheim (nachfolgend „Veranstalter“) werden ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch „AGB“) ausgerichtet. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die der Veranstalter mit den Teilnehmern (nachfolgend auch „Teilnehmer“ genannt) über die von ihm angebotenen Veranstaltungen schließt.1.2 Geschäftsbedingungen des Teilnehmers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Veranstalter ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Veranstalter auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Teilnehmers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
1.3 Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder gegenüber öffentlich-rechtlichen Sondervermögen i.S.d. § 310 Abs. 1 BGB.
- Anmeldung / Anmeldebestätigung
2.1 Alle Angebote des Veranstalters sind freibleibend und unverbindlich. Der Veranstalter ist berechtigt, die Anmeldung eines Teilnehmers zu einer Veranstaltung nach seinem freien Ermessen abzulehnen.
2.2 Der Teilnehmer kann aus dem veröffentlichten Sortiment des Veranstalters Veranstaltungen aussuchen und sich sowohl schriftlich als auch in Textform (bspw. über Internet, E-Mail, Brief, Telefax) zu diesen anmelden. Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer verbindlich, an der Veranstaltung teilnehmen zu wollen.
2.3 Der Veranstalter übersendet daraufhin dem Teilnehmer zunächst eine (automatische) Empfangsbestätigung, in welcher die Buchung des Teilnehmers nochmals aufgeführt wird. Die (automatische) Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Buchung des Teilnehmers beim Veranstalter eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar.
2.4 Ein Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung kommt erst zustande, nachdem der Veranstalter die Teilnahme gegenüber dem Teilnehmer schriftlich oder in Textform bestätigt hat (Anmeldebestätigung). Der Veranstalter behält es sich vor direkt eine Anmeldebestätigung ohne vorherige Empfangsbestätigung nach Ziff. 2.3 zu versenden.
- Leistungserbringung / Mitwirkung des Teilnehmers
3.1 Der Veranstalter schuldet dem Teilnehmer die vertragsgerechte Durchführung der Veranstaltung, im Wesentlichen gemäß der im Zusammenhang mit dem Anmeldevorgang unter Ziff. 2 veröffentlichten Veranstaltungsbeschreibung bzw. -ankündigung. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich oder in Textform abweichend vereinbart, schuldet der Veranstalter dem Teilnehmer nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs. Eine Lernerfolgsüberwachung bzw. -überprüfung findet nicht statt und ist vertraglich nicht geschuldet.
3.2 Der Veranstalter ist im eigenen Ermessen zu Anpassungen bzw. Weiterentwicklungen des Veranstaltungsinhalts berechtigt, sofern und soweit der wesentliche Charakter der Veranstaltung erhalten bleibt und die Änderungen dem Teilnehmer zumutbar sind. Der Veranstalter ist berechtigt, seine Leistungen von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern erbringen zu lassen.
3.3 Die Veranstaltungen finden gemäß der im Zusammenhang mit dem Anmeldevorgang unter Ziff. 2 veröffentlichten Veranstaltungsbeschreibung bzw. -ankündigung entweder als digitale Online-Seminare oder als Offline-Seminare vor Ort an den genannten Veranstaltungsorten statt. Für einen Wechsel des Veranstaltungsortes gilt Ziff. 3.2 entsprechend. Bei ausdrücklich als digitalem online Format ausgestalteten Veranstaltungen (Online-Seminare) ist der Teilnehmer selbst für die auf seiner Seite für die Teilnahme erforderlichen technischen Voraussetzungen (hinreichende Internetverbindung, Kamera, Mikrofon, etc.) verantwortlich. Ist der Teilnehmer aus Gründen, die nicht in der Person des Veranstalters liegen, an der Teilnahme gehindert, besteht kein Anspruch auf einen Nachholtermin, eine Rückerstattung oder Teilrückerstattung der Teilnahmegebühr oder auf Ersatz sonstiger Aufwendungen. Der Vergütungsanspruch des Veranstalters bleibt unberührt.
3.4 Sofern Veranstaltungsunterlagen vorgesehen sind, sind diese im angegebenen Umfang in der Teilnahmegebühr inbegriffen.
3.5 Änderungen nach Ziff. 3.2 begründen kein Recht auf Rückerstattung oder Teilrückerstattung der Teilnahmegebühr oder auf Ersatz sonstiger Aufwendungen. Die Haftung nach Ziff. 6 bleibt hiervon unberührt.
3.6 Der Veranstalter ist berechtigt, eine Veranstaltung bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl, bei Ausfall bzw. Erkrankung eines Referenten oder aus Gründen höherer Gewalt abzusagen oder einen Alternativtermin zu benennen.
3.6 Die Absage durch den Veranstalter aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl erfolgt spätestens eine Woche vor der Veranstaltung. In diesem Fall erstattet der Veranstalter die bereits geleistete Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche hieraus, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Arbeits- und Umsatzausfall stehen dem Teilnehmer nicht zu.
3.7 Erfüllungsort für die Leistungen des Veranstalters ist der Sitz des Veranstalters.
3.8 Der Teilnehmer hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern des Lieferanten zu erbringen. Unterlässt der Teilnehmer eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch den Veranstalter, bleibt der Vergütungsanspruch des Veranstalters unberührt.
3.9 Der Teilnehmer hat sich im Rahmen seiner Teilnahme stets so zu verhalten, dass er den Ablauf der Veranstaltungen nicht nachteilig beeinflusst um allen Teilnehmern eine störungsfrei Teilnahme zu ermöglichen.
- Teilnahmegebühr
4.1 Der Teilnehmer schuldet dem Veranstalter die Zahlung der Teilnahmegebühr.
4.2 Die Teilnahmegebühr versteht sich netto (d.h. zusätzlich der jeweils gültigen, gesetzlichen Umsatzsteuer) pro Person und – sofern nicht anderweitig in der Veranstaltungsbeschreibung / Anmeldung angegeben – pro Veranstaltung. Die Teilnahmegebühr ist – sofern nicht anderweitig in der Veranstaltungsbeschreibung / Anmeldung angegeben – sofort bei der Buchung fällig. Die Zahlung hat ohne jeden Abzug zu erfolgen. Skonto wird nicht gewährt. Im Falle des Verzugs gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
4.3 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Teilnehmers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
4.4 Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung elektronisch als PDF-Dokument per Mail zugesendet wird. Sein Einverständnis hierzu kann der Teilnehmer dem Veranstalter gegenüber jederzeit per Mail (info@andreas-hoffmann-akademie.de) widerrufen.
- Urheberrecht
5.1 Sämtliche vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Skripten, Bücher, Software und sonstigen Lehrmaterialien sind urheberrechtlich geschützt. Dem Teilnehmer wird ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich und räumlich unbeschränktes widerrufliches Nutzungsrecht für den eigenen Gebrauch eingeräumt. Es ist dem Teilnehmer insbesondere nicht gestattet, die Unterlagen – auch auszugsweise – inhaltlich oder redaktionell zu ändern oder ändern zu lassen oder geänderte Versionen zu benutzen/benutzen zu lassen, sie für Dritte zu kopieren, öffentlich zugänglich zu machen bzw. weiterzuleiten, ins Internet oder in andere Netzwerke entgeltlich oder unentgeltlich einzustellen, sie nachzuahmen, weiterzuverkaufen oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen. Etwaige Urheberrechtsvermerke, Kennzeichen oder Markenzeichen dürfen nicht entfernt werden.
5.2 Das Herstellen von Bild-, Ton- und Videoaufnahmen von Veranstaltungen ist nicht gestattet.
- Haftung
6.1 Der Veranstalter wählt für die Veranstaltungen qualifizierte Referenten aus. Für die Korrektheit, Aktualität und Vollständigkeit der in den Veranstaltungen und den Veranstaltungsunterlagen bereitgestellten Informationen übernimmt der Veranstalter keine Haftung, sofern dem Veranstalter nicht nachweislich vorsätzlich oder grob fahrlässiges Verschulden zur Last fällt. Ebenso nicht für etwaige Folgeschäden, welche aus fehlerhaften und/oder unvollständigen Seminarinhalten entstehen sollten.
6.2 Im Übrigen haftet der Veranstalter nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt davon bleibt die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und aus dem Produkthaftungsgesetz. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist und auf deren Einhaltung die Parteien vertrauen und regelmäßig vertrauen dürfen. Im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird der Schadensersatzanspruch auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
6.4 Der Veranstalter übernimmt weiterhin keine Haftung für Schäden und Folgeschäden materieller oder immaterieller Art, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung möglicher fehlerhafter und/oder unvollständiger Inhalte der Vorträge und/oder Veranstaltungsunterlagen entstehen.
- Datenschutz
Die Daten der Teilnehmer werden durch den Veranstalter ausschließlich im Rahmen der Vertragsabwicklung gespeichert, verarbeitet und genutzt, es sei denn, die Teilnehmer willigen ausdrücklich in eine sonstige, in der jeweiligen Einwilligung konkretisierte Nutzung und/oder Verwendung der Daten ein. Zu keinem Zeitpunkt werden Daten, ohne ausdrückliches Einverständnis des Teilnehmers Dritte weitergeben, es sei denn, der Veranstalter ist hierzu aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet.
- Vertragslaufzeit (nur gültig für „Triple Verkauf“, „Akademie Programm“ und „Mastermind“)
8.1 Bezüglich dem „Triple Verkauf“, „Akademie Programm“ sowie des Programms „Mastermind“ gilt die folgende vertraglich vereinbarte Mindestlaufzeit – sofern nicht anderweitig in der Veranstaltungsbeschreibung / Anmeldung angegeben – wie folgt:
- a) Triple Verkauf 12 oder 18 Monate
- b) Akademie Programm: 18 Monate
- c) Mastermind: 18 Monate
8.2 Der Vertrag kann zum Ende der Mindestlaufzeit mit einer Frist von 1 (einem) Monat gekündigt werden. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit, kann jedoch jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 1 (einem) Monat gekündigt werden. In jedem Fall endet das Vertragsverhältnis automatisch nach Ablauf von 24 (vierundzwanzig) Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
8.3 Das Recht beider Parteien zur jeweiligen außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Der Veranstalter ist insbesondere zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Teilnehmer mit mindestens zwei Monatsraten in Verzug geraten ist.
8.4. Jegliche Kündigungserklärung hat schriftlich oder in Textform zu erfolgen.
- Schlussbestimmungen
9.1 Ist der Veranstalter aufgrund höherer Gewalt (insbesondere behördlichen Auflagen / Verboten) an der Durchführung einer Veranstaltung gehindert, wird der Veranstalter den Teilnehmer so rechtzeitig wie möglich informieren. In diesem Fall erstattet der Veranstalter dem Teilnehmer eine bereits bezahlte Teilnahmegebühr (im Falle des Programms „Triple Verkauf“, „Akademie Programm“ sowie des Programms „Mastermind“ anteilig). Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von gesetzlichen Vertretern, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
9.2 Für den Fall, dass einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sind oder die AGB eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsklauseln oder Teile dieser Klauseln unberührt. An die Stelle unwirksamer oder fehlender Bestimmungen treten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
9.3 Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie vom Veranstalter schriftlich oder in Textform bestätigt werden.
9.4 Ist der Teilnehmer Unternehmer, eine juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtlichen Sondervermögen i.S.d. § 310 Abs. 1 BGB, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter der Sitz des Veranstalters. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
Andreas Hoffmann Akademie GmbH, Stand: 09.03.2023
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